AGB
Verkaufs- und Abpackbedingungen Frischebrüder GMBH
Unsere Verkäufe erfolgen, sofern inhaltlich anwendbar, auch im Inland ausschließlich auf der Grundlage der EGGeschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse („COFREUROP“). Im übrigen und auch für weitere Verkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Unsere Nuss- und Trockenfruchtverkäufe erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. und unterliegen dessen Schiedsgerichtsbarkeit.
Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager. Unsere Preise sind ohne Umsatzsteuer, die zusätzlich aufgeschlagen wird. Erhöhen sich Frachten, Gebühren oder Abgaben gegenüber dem Vertragsabschluss, gehen solche Erhöhungen zu Lasten des Käufers.
Lieferung
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Verkäufe ab Lager. Der Käufer ist zur unverzüglichen Abholung verpflichtet. Alle Risiken gehen mit Kaufabschluss auf den Käufer über. Durch verzögerte Abholung entstehende Kosten trägt der Käufer.
Werden verkaufte Waren nicht unverzüglich abgeholt, können wir nach kurzer Fristsetzung anderweitig über die Ware verfügen; in diesem Fall haftet der Käufer für entstehende Kosten und Mindererlöse. Stellen wir Waren dem Kunden zu, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir bei Vertragsabschluss nicht auf Lager haben, so sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden.
Liefertermine für Waren, die sb-gerecht verpackt werden sollen, gelten nur unter dem Vorbehalt störungsfrei laufender Maschinen als vereinbart.
Transporthilfsmittel werden dem Käufer leihweise zur frühestmöglichen Rückgabe auf dessen Veranlassung und Kosten überlassen. Kommt der Käufer seiner Rückgabepflicht trotz Mahnung nicht nach, ist er zum Wertersatz verpflichtet.
Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum frühestmöglichen Zeitpunkt an unserem Lager oder an dem vereinbarten Anlieferungsort zu überprüfen. Die Prüfungspflicht umfasst auch die ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und Codierung. Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich entsprechend den Vorgaben der COFREUROP geltend zu machen. Während des Transports entstandene Mängel sind außerdem dem Frachtführer zu melden. Kann über Richtigkeit oder Umfang der Reklamation keine Einigung herbeigeführt werden, ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Obst und Gemüse hinzuzuziehen.
Bei Mängeln, die wir zu vertreten haben, erfolgt ausschließlich eine Minderung des Kaufpreises; andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Nach Verarbeitung oder Weiterversand der Ware sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei mit Mindesthaltbarkeitsdatum und/oder Zutatenverzeichnis versehener Ware übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Der Käufer ist verpflichtet, nach Übernahme der Ware für deren ordnungsgemäße Behandlung und Lagerung Sorge zu tragen.
Bei Lohnpackaufträgen, die ohne besondere Warenkontrolle durch den Packbetrieb ausgeführt werden, sind etwaige Schadensersatzansprüche auf die in Rechnung gestellten Lohnpackkosten beschränkt.
Haftung
Wir sind nicht Erzeuger der verkauften Waren und haften unter Ausschluss sonstiger Ansprüche nur insoweit, als der Erzeuger oder Vorlieferant uns gegenüber haftet.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind netto Kasse ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies ausschließlich zahlungshalber.
Eigentumsvorbehalt
Alle Verkäufe erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Begleichung aller, auch künftiger, Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist dennoch berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten aber als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf unser Verlangen den Forderungsübergang anzuzeigen und uns alle zur Durchsetzung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seiner Haftung für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz übergegangen ist.
Marken und Ausstattung
Der Käufer darf Werbemittel unserer Marken nur in unmittelbarer Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwenden. Verpackungen und Ausstattungen unserer Markenware dürfen nicht für andere Waren verwendet oder wiederverwendet werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in allen Fällen unser Geschäftssitz. Dies gilt auch im Urkunden- und Wechselverfahren sowie für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen.
Innergemeinschaftlicher Verkehr Verkäufe in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind umsatzsteuerfrei, sofern der Käufer uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benennt. Unterlässt er dies, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.